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Rettungsgasse

Keine Panik bei Blaulicht!

Rettungsgasse richtig bilden kann Leben retten!

Wenn auf der Autobahn das Martinshorn ertönt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, wie man eine richtige Spurgasse für die Einsatzfahrzeuge bildet. So verhält man sich auf zwei- und dreispurigen Autobahnen richtig:

Die Rettungsgasse wird auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung immer zwischen dem äußerst linken und der nächst folgenden Fahrspur gebildet.

Das gilt sowohl für zwei-, drei- als auch für vierspurige Straßen. Sogar innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrspuren ein Stau bildet.

Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld  rechnen.
Für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen, weil Sie keine ausreichende Gasse gebildet haben, haften Sie selber.
Falls die Einsatzkräfte unnötig durch querstehende Fahrzeuge behindert werden, kann es unter Umständen zu einer Anzeige gegen den Fahrzeughalter wegen unterlassener Hilfeleistung kommen.